Kontokosten

Aufgrund einer EU-Regelung sind Banken und Finanzdienstleister seit 31.10.2018 gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich der Konsumentin/dem Konsumenten kostenlos eine Entgeltaufstellung zu übermitteln, die folgende Angaben enthalten muss:

  • Das Einzelentgelt je Dienstleistung, z.B. Buchung Dauerauftrag und die Anzahl wie häufig dieser Dienst in der Berichtsperiode verrechnet wurde.
  • Wird ein Pauschalpreis für ein Kontopaket verrechnet, dann ist dieser nach Höhe und Häufigkeit der Verrechnung anzuführen. Dienste die über den Pauschalpreis hinaus zusätzlich verrechnet wurden, sind wiederum nach Einzelpreis und Häufigkeit anzugeben.
  • Es ist der Sollzinssatz (Kontoüberziehung) und der Habenzinssatz (Guthaben) für das Girokonto und der jeweilige Gesamtbetrag an Zinsen im Berichtszeitraum anzuführen.

Vergleich von Kontokosten

Ob eine Einzelpreis- oder eine Pauschalpreisverrechnung günstiger ist, hängt von Ihrem Nutzungsverhalten ab. Aufgrund der erhaltenen Entgeltinformationen Ihrer Bank können Sie die Anzahl der verwendeten Dienste im AK-Bankenrechner „Mein Nutzerprofil“ eingeben und mit den Angeboten anderer Banken vergleichen.

Kontoüberschreitung und -überziehung

  • Kontoüberschreitung
    Eine Überschreitung ist eine stillschweigend von Ihrer Bank akzeptierte Überziehung Ihres Kontos. Dabei werden Ihnen Beträge zur Verfügung gestellt, die das aktuelle Guthaben auf Ihrem Konto überschreiten.

    Die grundsätzliche Möglichkeit zur Kontoüberschreitung muss bereits im Kontoeröffnungsvertrag vorgesehen sein. In diesem Fall müssen Informationen zum Sollzinssatz, über Indizes oder Referenzzinssätze, die auf den anfänglichen Sollzinssatz Anwendung finden, über die vom Zeitpunkt einer Überschreitung an zu zahlenden Entgelte und gegebenenfalls über die Bedingungen, unter denen diese Entgelte geändert werden können, gegeben werden.

    Im Falle von einer erheblichen Überschreitung für die Dauer von mehr als einem Monat hat der Kreditgeber die Verbraucherin/den Verbraucher, über die genaueren Kosten zu informieren.

    Achtung

    Sie haben keinen Anspruch auf Akzeptierung einer Überschreitung!
    Der Überschreitungsbetrag kann von der Bank jederzeit ohne Angabe von Gründen fällig gestellt werden.

    Tipp

    Verhandeln Sie über die Höhe der Sollzinsen für Überschreitungen. Die Standardzinsen sind in der Regel sehr hoch und einige Banken verrechnen auch höhere Kontoführungsgebühren.


  • Kontoüberziehung
    Dabei handelt es sich um einen ausdrücklichen Kreditvertrag, mit dem Ihnen Beträge zur Verfügung gestellt werden, die das aktuelle Guthaben auf Ihrem Konto überschreiten. Der wesentliche Unterschied zur "Kontoüberschreitung" besteht darin, dass eine ausdrückliche Vereinbarung über den eingeräumten Überziehungsrahmen getroffen wird. Zudem haben Kreditgeber bei Kontoüberziehungen erhöhte Informationspflichten (z.B. im Zusammenhang mit Änderungen des Zinssatzes, bei Kontoauszügen, vorvertragliche Informationen etc.).

Kontoschließung

Für die Schließung Ihres Girokontos dürfen keine Kontoschließungsgebühren verrechnet werde, wenn eine gegebenenfalls vereinbarte Kündigungsfrist von maximal einem Monat von Ihnen eingehalten wird. Beachten Sie eine allfällig vereinbarte Kündigungsfrist.
Die Kontoführungskosten müssen entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer abgerechnet werden.

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
TEL: +43 50 6906 2
Anfrage ...

Das könnte Sie auch interessieren

Mann mit Kreditkarte in der Hand

Giro­konto wechseln

Eine andere Bank bieten Ihnen günstigere Konditionen beim Girokonto an? Dann müssen die alte und die neue Bank beim "Übersiedeln" helfen.

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum