Bilanz 2021 der AK Rohrbach
316.040 Anfragen haben die Expertinnen und Experten der AK Oberösterreich in ihrer Zentrale in Linz und in den 14 Bezirksstellen im Jahr 2021 bearbeitet. Und sie haben fast 90 Millionen Euro für die Mitglieder erkämpft. Das zweite Corona-Jahr hat die Arbeitnehmer/-innen vor besondere Herausforderungen gestellt, die sich auch in den Beratungen in der AK OÖ niedergeschlagen haben. Das letzte Monat des vergangenen Jahres stand ganz im Zeichen des Präsidentenwechsels. Nach 18 Jahren an der Spitze der Arbeiterkammer Oberösterreich ist Dr. Johann Kalliauer im November 2021 in Pension gegangen. Als seinen Nachfolger wählte die Vollversammlung der AK Oberösterreich mit großer Mehrheit den bisherigen Vizepräsidenten Andreas Stangl.
Verbesserungen für Rohrbacher Pendler – Mühlkreisbahn in das S-Bahn-Konzept integrieren
CO2-Steuern auf Konsum sind sozial ungerecht. Sie belasten die ärmeren Bevölkerungsschichten am stärksten. Besonders belastet werden auch die Pendler/-innen. Nur 18,3 Prozent der Arbeitnehmer/-innen aus dem Bezirk Rohrbach haben ihren Arbeitsplatz am Wohnort. 40,2 Prozent pendeln im Bezirk und ganze 41,5 Prozent müssen aus dem Bezirk auspendeln. Bei den dabei zurückgelegten Stecken liegen die Rohrbacher Pendler/-innen in Oberösterreich ganz weit vorne: 46 Prozent müssen hin und retour mindestens 40 km (Platz 2 unter allen Bezirken), 35 Prozent mindestens 60 km (Platz 2) und 17 Prozent sogar mindestens 100 km (Platz 1) zurücklegen.
Bei einer mittleren täglichen Wegstrecke von 45 km legen Oberösterreichs Pendler/-innen jährlich insgesamt 4,8 Milliarden Kilometer zurück. Somit verursacht der Arbeitsweg für sie beim aktuellen Benzinpreis alleine Spritkosten in Höhe von mindestens 500 Mio. Euro. In Interesse der Pendler/-innen braucht es einen flächendeckenden Ausbau des öffentlichen Verkehrs – vor allem auch in jenen ländlichen und peripheren Regionen, die diesbezüglich bislang vernachlässigt wurden. Park-and-Ride-Anlagen, die den Umstieg auf die Hauptlinien von Bus und Bahn erleichtern, sowie sichere Radwege abseits der Hauptstraßen müssen massiv ausgebaut werden.
Besonders wichtig ist der Arbeiterkammer für die Pendler/-innen des Bezirks Rohrbach und des Oberen Mühlviertels, dass die Mühlkreisbahn so schnell wie möglich Bestandteil des oberösterreichischen S-Bahn-Konzeptes und an den Linzer Hauptbahnhof angebunden wird. Das würde für tausende Arbeitnehmer/-innen einmal weniger Umsteigen beim Weg mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zu ihrem Arbeitsplatz bedeuten (z.B. in der Linzer Industriezone, aber auch im Süden von Linz). Für sehr viele Menschen wäre das auch ein starker Anreiz, auf das umweltfreundliche Verkehrsmittel Bahn umzusteigen!
Solange es für viele Pendler/-innen vor allem in ländlichen Regionen für die Fahrt zur Arbeit aber keine öffentliche Alternative zum Privat-PKW gibt, müssen ihnen die Mehrkosten durch die CO2- Steuern für das Pendeln ausgeglichen werden. Der Pendlerbonus aus der jüngsten Steuerreform reicht nicht aus, um die Mehrkosten abzudecken. Das gilt für die Rohrbacher Pendler/-innen aufgrund der langen Wegstrecken in besonderem Ausmaß. Daher sollte das Pendlerpauschale in einen kilometerabhängigen Absetzbetrag umgewandelt werden, der einkommensunabhängig wirkt und damit sozial gerechter ist.
Nachbesserungsbedarf beim Klimabonus gibt es auch für Mieter/-innen mit einer Öl- und Gasheizung. Da sie nicht über das für die Wohnung verwendete Heizungssystem entscheiden können, sollte eine Kostenbeteiligung der Vermieter/-innen eine fairere Kostenaufteilung und eine höhere Lenkungswirkung bringen.
Eine soziale Klimapolitik erfordert auch höhere Steuerbeiträge von den Reichen und staatliche Regulierungen, die die Produzenten in die Verantwortung nehmen. Und ein starker Sozialstaat kann und muss soziale Härten im Zuge des Umbaus verhindern.
Die Digitalisierung der Arbeitswelt sozial gerecht gestalten
Im Jänner 2019 hat die AK mit 30 Millionen Euro für 5 Jahre einen Zukunftsfonds dotiert, um Digitalisierungsprozesse in oberösterreichischen Betrieben so zu begleiten, dass sie unter aktiver Einbindung von Betriebsräten und Belegschaften arbeitnehmerfreundlich gestaltet werden. 145 Projekte, von denen 70.000 Arbeitnehmer/-innen profitieren, wurden schon gestartet. 49 wurden bereits erfolgreich abgeschlossen.
Bei der Firma Röchling Industrial in Oepping, die Kunststoffe für technische Anwendungen herstellt, wurde mit Unterstützung des AK-Zukunftsfonds eine interne Online–Kommunikationsplattform eingerichtet. Die Mitarbeiter/-innen können nun jederzeit und rasch über neue Produkte und Entwicklungen informiert werden. Der Betriebsrat hat auf dieser Plattform einen eigenen Bereich bekommen, über den er nun ebenfalls ganz aktuell mit allen Mitarbeitern/-innen kommunizieren kann. 293 Mitarbeiter/-innen profitieren von dem Projekt.
Für Mitarbeiter/-innen, die aus dem Krankenstand oder Urlaub in die Firma zurückkehren, sind Videos zu den wichtigsten Neuigkeiten verfügbar. Auch Sicherheitsschulungen, für die es auch Zertifikate gibt, können über die Plattform aufgerufen und absolviert werden. „Es ist toll, dass es diese Möglichkeit jetzt gibt. Im Tagesgeschäft bekommt man sonst von den anderen Abteilungen gar nichts mit. Auch die Betriebsrats-Videos sind informativ“, sagt ein Röchling-Beschäftigter.
Den Zukunftsfonds, der solche Projekte ermöglicht, will der neue AK-Präsident nicht nur fortführen, sondern auf möglichst viele weitere Betriebe ausweiten. Damit die Arbeiternehmer/-innen die Digitalisierung als Chance erleben, die neue Arbeitsplätze schafft, statt welche zu vernichten, fordert Stangl aber auch die Politik und die Unternehmen auf, alle Beschäftigten durch einen Rechtsanspruch auf eine bezahlte Weiterbildungswoche zu unterstützen.
Beratungen in der AK Rohrbach weiter auf hohem Niveau
Die Arbeiterkammer hat im Bezirk Rohrbach 23.244 Mitglieder. Im vergangenen Jahr wandten sich 3.118 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Rohrbach. 2.019 der Ratsuchenden nahmen eine telefonische Beratung in Anspruch. 861 kamen persönlich in die Arbeiterkammer, um sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Weitere 202 Mitglieder wollten Auskünfte per E-Mail. Zusätzlich führten Bildungsexperten/-innen der AK in Rohrbach 36 persönliche Bildungsberatungen durch.
Spitzenreiter bei den persönlichen Beratungen waren Fragen zum zur Auflösung von Arbeitsverhältnissen, zu Pensionen und Altersteilzeit sowie zum Entgelt.
Fast 3,3 Millionen Euro Vertretungserfolg
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren, und wenn das nichts bewirkt, vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Durch außergerichtliche Interventionen in 36 Fällen wurden 164.565 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht mussten in 18 Fällen 98.447 Euro erkämpft werden.
Hauptgrund der Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen um das Entgelt bzw. die Endabrechnung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (40), mit deutlichem Abstand gefolgt von Kündigungen oder unbegründeten Entlassungen (6). In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beiträge handelt. Die eingeforderten Beträge reichen von 48 Euro bis zu 27.888 Euro. Von 54 Fällen stammen 50 aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen ist.
Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet.
In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Rohrbach in 72 Fällen im vergangenen Jahr 2.748.292 Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensions- und Rentenansprüche sowie um Pflegegeld.
Zusätzlich wurden 2021 für 32 Arbeitnehmer/-innen aus fünf insolventen Betrieben im Bezirk 267.872 Euro durchgesetzt. Diese Zahlen sind durch die massiven Coronahilfen deutlich niedriger als in den Vorjahren. Es ist zu befürchten, dass sie nach Ende der Pandemie wieder deutlich ansteigen werden.
In Summe hat die AK Rohrbach im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 3.279.176 Euro erreicht.
20.000 Euro erstritten: Prämie zu Unrecht vorenthalten
Zehn Monate lang war ein Arbeitnehmer aus dem Bezirk Rohrbach bei einem Unternehmen als Vertriebsleiter beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst. Bei der Endabrechnung fehlte aber die im Dienstvertrag vereinbarte Prämie, die dem Arbeitnehmer bei Erreichen festgelegter Verkaufsziele zugesichert worden war. Mehrmalige mündliche und schriftliche Zahlungsaufforderungen blieben erfolglos. In seinem letzten Schreiben begründete der Arbeitgeber die Verweigerung der Prämien mit einer angeblichen Verletzung einer vertraglichen Konkurrenzklausel. Daraufhin wandte sich dieser an die AK Rohrbach um Hilfe.
Die Rechtsexperten der AK Rohrbach stellten fest, dass der Arbeitnehmer die vereinbarten Ziele erreicht und daher zurecht Anspruch auf die Prämie hatte. Auch der behauptete Verstoß gegen die Konkurrenzklausel war völlig unbegründet. Das im Dienstvertrag vereinbarte Konkurrenzverbot nach Ende des Arbeitsverhältnisses bezog sich nämlich nur auf eine zukünftige Beschäftigung in Österreich. Der Mann hatte aber eine Beschäftigung in Deutschland angenommen und das noch dazu in einem völlig anderen Tätigkeitbereich. Nach einigem hin und her sah der Arbeitgeber schließlich die Unhaltbarkeit seiner Rechtsauffassung ein und zahlte die vereinbarte Prämie zur Gänze nach, insgesamt fast 20.000 Euro.
Invaliditätspension für schwerkranken jungen Mann erkämpft
Der Antrag eines jungen Mannes auf Invaliditätspension wurde von der Pensionsversicherungsanstalt abgelehnt, obwohl zweifelsfrei feststand, dass er dauerhaft arbeitsunfähig ist. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass der Antragsteller „originär“, also immer schon, invalid gewesen sei. Er habe sein Leiden sozusagen bereits in das Arbeitsleben mitgebracht. Voraussetzung für den Anspruch auf Invaliditätspension ist aber grundsätzlich, dass die Invalidität erst im Laufe des Arbeitslebens eintritt. Für den jungen Mann ging es um nicht weniger als um die Sicherung der Existenz. Er wandte sich um die AK um Hilfe.
Die AK Rohrbach klagte gegen die Ablehnung und argumentierte, dass der junge Mann regulär gearbeitet hatte und zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme auch arbeitsfähig gewesen war. Die massive Verschlechterung seines Gesundheitszustandes sei erst später eingetreten. Das Sozialgericht gab der Klage der Arbeiterkammer statt und sprach dem Schwerkranken rückwirkend eine dauerhafte Invaliditätspension zu.
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